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Liebe Mitglieder und Freund:innen von queerAltern Region Basel
Wie in den Medien zu lesen war, kommen die Rechte von trans* Personen in der Schweiz aktuell stark unter Druck. Aus Kreisen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wird konkret das Verbot der Behandlung von minderjährigen trans* Personen gefordert. Das würde bedeuten, dass keine Geschlechtsangleichungen für Jugendliche mehr durchgeführt werden könnten – mit weitreichenden Konsequenzen für die psychische Gesundheit der Betroffenen.
Der Vorstand von queerAltern Region Basel steht für eine trans-inklusive queere Community ein und hat mit Elisha Schneider und Udo Rauchfleisch sowohl die Perspektive der Betroffenen als auch die Expertise aus Fachkreisen im Vorstand vertreten.
Vor diesem Hintergrund erlauben wir euch, liebe Mitglieder und Freund:innen, folgende Information zum Thema zukommen zu lassen:
Auf Bundesebene steht eine Debatte zu dem Thema wahrscheinlich diesen Herbst bevor.
Die politischen Forderungen der Gesundheitsdirektor:innen aus Zürich und Bern mit der oben genannten Forderung gehen von Argumenten aus, die aus medizinisch-psychologischer Sicht falsch sind: Eine körperliche Behandlung wird frühestens beim Einsetzen der körperlichen Pubertät begonnen (ab Tanner Stadium 2). Behandelt werden also nur Jugendliche, keine vorpubertären Kinder, und auch diese erst nach sorgfältiger Abklärung, Diagnostik und Aufklärung. Nur wenn die Diagnose der Geschlechtsdysphorie gesichert ist, ein behandlungsbedürftiges Leiden besteht, kommen körperliche Behandlungen in Frage. Dies entspricht den internationalen Behandlungsstandards.
In der Regel werden zuerst Pubertätsblocker eingesetzt; dies sind dieselben zugelassenen Medikamente, wie sie bei einer zu früh einsetzenden Pubertät angewendet werden. Die Wirkungen davon sind reversibel, nach Absetzen der Pubertätsblocker kann die Pubertät normal durchlaufen werden. Verhindert werden jedoch irreversible Folgen der Pubertät (Brustwachstum, Menarche, Stimmbruch, Bartwuchs etc.). Erst in einem späteren Schritt werden geschlechtsangleichende Hormone verabreicht, damit die dem empfundenen Geschlecht der Person entsprechende Pubertät einsetzt. Operative Eingriffe sind erst der letzte Schritt und werden bei Minderjährigen sehr selten durchgeführt.
Wichtig zu verstehen ist, dass die nicht dem empfundenen Geschlecht entsprechende Pubertät mit enormem Leid und lebenslangen, irreversiblen negativen Folgen wie Sichtbarkeit als trans*, Stigmatisierung, Gewalt, Diskriminierung und psychischem Leiden einhergeht. Erwachsene trans* Personen beschreiben die Pubertät als die schlimmste Zeit in ihrem Leben. Oft hat allein die Hoffnung auf eine Behandlung sie vom Suizid abgehalten. Deshalb kann, wie auch der Ethik-Rat der Schweiz ausgeführt hat, Nicht-Handeln ethisch ebenso fragwürdig sein wie Handeln, da in der Pubertät durch die Verweigerung von Behandlungen irreversible Veränderungen eintreten. Die Volljährigkeit abzuwarten ist somit keine neutrale Option.
Urteilsfähige Jugendliche, die hormonelle Verhütung nutzen, Lehrverträge abschliessen, Töff fahren und Wein trinken dürfen, haben das Recht, ihr Leben unter Begleitung, Aufklärung und Beratung von kompetenten Erwachsenen aktiv mitzugestalten.
Es ist erschreckend, dass sich die Forderungen der beiden Gesundheitsdirektor:innen gerade gegen die Gruppe besonders vulnerabler Jugendlicher richtet und ihnen das Leben noch schwerer macht als es ohnehin für sie schon ist.
Medizinische Diagnosestellung und Behandlung sind zudem mit medizinischer Expertise im Einzelfall vorzunehmen und dürfen keine politischen Entscheide sein.
Udo Rauchfleisch & Elisha Schneider _ Vorstandsmitglieder queerAltern Region Basel
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